Amtsverschwiegenheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. September 2023, 14:52 Uhr
Daten zum Begriff
Amtsverschwiegenheit, Schweigepflicht für alle mit den Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Beamten und Behördenangestellten über die bei der Amtsausübung bekanntgewordenen Angelegenheiten (Artikel 20 des Bundes-Verfassungsgesetzes 1929).