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Amtsverschwiegenheit

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon WienDas Attribut „Quelle“ hat einen eingeschränkten Anwendungsbereich und kann nicht als Attribut zum Annotieren von Daten verwendet werden.
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Letzte Änderung am 12.09.2023 durch Admin


Amtsverschwiegenheit, Schweigepflicht für alle mit den Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Beamten und Behördenangestellten über die bei der Amtsausübung bekanntgewordenen Angelegenheiten (Artikel 20 des Bundes-Verfassungsgesetzes 1929).