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Ansager

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Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Letzte Änderung am 12.09.2023 durch Admin

Ansager (mhd. "ansagen": verkünden), allgemein eine Person, die einer wie auch immer gearteten Öffentlichkeit Mitteilungen verkündet. Abseits des öffentlichen Bereichs, in dem Amtmänner amtliche Mitteilungen an entlegenen Orten zur Kenntnis brachten, finden sich Ansager etwa bei Bruderschaften (Bruderschaftsansager) oder im Bereich des Bestattungswesen, in welchem so genannte Kondukt- oder Leichenansager (auch Leichenbitter) die Todesnachricht zu überbringen und die Trauergäste zum Leichenbegräbnis einzuladen hatten; Hochzeitlader wiederum überbrachten Einladungen zu Hochzeiten. Auch ein Ansager der kaiserlichen Hartschieren ist belegt.[1]

Darüber hinaus wurden auch Beamte im Eichwesen, denen die Kontrolle über die für den öffentlichen Ausschank bestimmten Gefäße oblag, als Ansager oder Ausrufer bezeichnet; so war etwa der Weinsager oder Weinrufer für die Kontrolle des Weinschanks zuständig.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 49
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 4, 16, 44, 67, 152 f.

Einzelnachweise

  1. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 44