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Amtsrat

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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon WienDas Attribut „Quelle“ hat einen eingeschränkten Anwendungsbereich und kann nicht als Attribut zum Annotieren von Daten verwendet werden.
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Amtsrat.
1) Beamtentitel: VI. Rangklasse der Beamten des Verwaltungsdiensts (Verwendungsgruppe B) des Wiener Magistrats, eingeführt 1923; mit Staatssekretariatsbeschluss vom 7. Juni 1988 besteht für Beamtinnen der Titel Amtsrätin. Beamte der VII. Rangklasse führen den Titel Oberamtsrat (Oberamtsrätin).
2) Politisches Gremium, in dem die Amtsführenden Stadträte der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Magistratsdirektor unter dem Vorsitz des Bürgermeisters fraktionell Geschäftsstücke diskutieren, die im Stadtsenat behandelt und entschieden werden sollen.