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Aufschläger

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Beamter, der Aufschläge, d.h. zusätzliche Abgaben auf Waren kassierte, die neben Mauten und Zöllen eingehoben wurden. Bezeugt sind Aufschläge auf Vieh, Pferde, Getreide, Fleisch, Wein, Bier und Papier. Die Aufschläger (auch "Aufschlageinnehmer") unterstanden den so genannten Hansgrafen (im 17. Jahrhundert verballhornt in "Handgraf"), die Aufschläge wurden daher auch als "handgräfliche Gefälle" bezeichnet.

Darüber hinaus ist ein "Aufschleger beim Wasser" bezeugt; seine Funktion ist nicht zweifelsfrei geklärt, wahrscheinlich dürfte er eine Art Weggeld für die Schifffahrt eingehoben haben.[1]


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 59
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 6

Einzelnachweise

  1. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 6