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Aktuelle Version vom 12. September 2023, 13:52 Uhr
Der Begriff "Agent" hat ein breites Bedeutungsspektrum. Seit dem 16. Jahrhundert einen diplomatischen Vertreter bezeichnend, erweiterte sich der Begriff in der Frühen Neuzeit zunehmend: Je nach Sachverhalt kann ein Geschäftsvermittler, Makler, Unterhändler, Zutreiber, Werber, Mittelsmann, Vertreter, Bevollmächtigter, Geschäftsführer, Verwalter oder Kommissionär gemeint sein.[1]
Als öffentlicher Agent wird in Österreich (und Wien) ab 1833 ein Rechtskundiger verstanden, der unter bestimmten Bedingungen ein Auskunftsbüro, eine Geschäftskanzlei (beispielsweise für Notariatsgeschäfte) und dergleichen betrieb. Nach besonderer Prüfung durfte er Parteien vor Militärgerichten vertreten (Militäragent).
Literatur
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136)
Einzelnachweise
- ↑ Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 2