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Amtsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. September 2023, 14:52 Uhr

Daten zum Begriff

Amtsrat.
1) Beamtentitel: VI. Rangklasse der Beamten des Verwaltungsdiensts (Verwendungsgruppe B) des Wiener Magistrats, eingeführt 1923; mit Staatssekretariatsbeschluss vom 7. Juni 1988 besteht für Beamtinnen der Titel Amtsrätin. Beamte der VII. Rangklasse führen den Titel Oberamtsrat (Oberamtsrätin).
2) Politisches Gremium, in dem die Amtsführenden Stadträte der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Magistratsdirektor unter dem Vorsitz des Bürgermeisters fraktionell Geschäftsstücke diskutieren, die im Stadtsenat behandelt und entschieden werden sollen.