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Bezirksgericht Donaustadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. September 2023, 13:51 Uhr

Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1. Jänner 1904
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 4.690
GND
WikidataIDID von Wikidata
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Letzte Änderung am 12.09.2023 durch Admin
  • 23., Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3

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Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Donaustadt nahm am 1. Jänner 1986 seine Tätigkeiten auf (B 203/85) und zwar für den 22. und 2. Bezirk. Das Bezirksgericht wurde in den Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3 untergebracht. Seit dem 1. Jänner 2001 ist das Bezirksgericht Leopoldstadt für den 2. Bezirk zuständig.

Zuständigkeiten

  • Ab 1. Jänner 1986: 22. und 2. Bezirk
  • 1. Jänner 2001: Abtritt der Zuständigkeit für 2. Bezirk an das Bezirksgericht Leopoldstadt
  • Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)