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Bezirksgericht Donaustadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. September 2023, 13:51 Uhr
Daten zur Organisation
Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Donaustadt nahm am 1. Jänner 1986 seine Tätigkeiten auf (B 203/85) und zwar für den 22. und 2. Bezirk. Das Bezirksgericht wurde in den Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3 untergebracht. Seit dem 1. Jänner 2001 ist das Bezirksgericht Leopoldstadt für den 2. Bezirk zuständig.
Zuständigkeiten
- Ab 1. Jänner 1986: 22. und 2. Bezirk
- 1. Jänner 2001: Abtritt der Zuständigkeit für 2. Bezirk an das Bezirksgericht Leopoldstadt
- Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)